Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
Beratung von Handel, Handwerk, Dienstleistern, Künstlern, Arbeitnehmer und Rentner
Privatpersonen mit Lohn- und Gehaltsbezügen sowie weiteren Einkünften (Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten- und Pensionsbezügen etc.) finden bei uns Unterstützung durch:
Wenn Sie Wert legen auf ganzheitliche Steuerberatung und persönliche Betreuung durch Ihren Steuerberater sind Sie bei uns richtig. Bei uns stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt – selbst dann, wenn es "nur" um Ihre Einkommensteuererklärung geht. Im Rahmen unserer steuer- und wirtschaftsberatenden Aufgaben beraten wir Sie vorausschauend und aktiv bei der steuerlichen Optimierung. Sie finden bei uns alle Leistungen einer modernen Steuerberatung wie z. B. Lohn- und Finanzbuchhaltung speziell für die Landwirtschaft, Jahresabschlusserstellung, Unterstützung bei Betriebsprüfungen und natürlich bei der Existenzgründung und Betriebsübertragung als auch Unterstützung bei Bankgesprächen für Finanzierungen oder Geldanlagen.
Ab dem 14. Juni 2026 gibt es strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von Milchprodukten. Für Hersteller werden die Voraussetzungen konkretisiert, um Produkte als „wärmebehandelt“, „pasteurisiert“, „laktosefrei“ oder „frisch“ zu kennzeichnen. Bislang war gesetzlich kaum definiert, wann ein Produkt unter die vorgenannten Bezeichnungen fällt.
Beispielsweise darf sich nach der neuen Milchproduktqualitätsverordnung ein Produkt „laktosefrei“ nennen, wenn der Laktosegehalt unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm oder 100 Milliliter liegt. Dieser Wert muss zudem direkt auf der Verpackung stehen. Bislang gab es dazu keine verbindliche gesetzliche Vorgabe. Dies ändert sich nun.
Ein Produkt darf jetzt nur noch mit „frisch“ bezeichnet werden, wenn es nicht stark wärmebehandelt wurde und eine begrenzte Haltbarkeit hat.
Außerdem schreibt die neue Verordnung vor, dass Hersteller genau angeben müssen, wenn ein Milchprodukt nicht ausschließlich aus Kuhmilch besteht – zum Beispiel, wenn Schaf- oder Ziegenmilch beigemischt ist. Auch der Einsatz pflanzlicher Zutaten als Ersatz für Milchbestandteile muss künftig klar aus der Beschreibung der Verpackung hervorgehen.
Für bestimmte Produkte, Rezepturen und Verpackungsbestände gelten Übergangsfristen, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
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Stephan & Ursula Dhein